Einjährige Kurse + Masterkurse
Für Studierende, die sich für kombinierte Studiengänge entscheiden, werden 5.000 € von der Studiengebühr des Masterstudiengangs abgezogen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Studierende die Einschreibegebühr spätestens bezahlt:
Nach Ablauf dieser Frist wird kein Abzug von der Studiengebühr mehr vorgenommen.
Voraussetzung für den Zugang zu den kombinierten Studiengängen ist der Besitz eines Hochschulabschlusses und der Erhalt des einjährigen Kurszertifikats, je nach Studienjahr und nach Genehmigung durch den Zulassungsausschuss am Ende des einjährigen Kurses.